Rheda-Wiedenbrück

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Rezept / Überweisung / Bestellung

Als Patient können Sie von einem Arzt verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel eine Diagnosestellung, eine Therapieempfehlung oder eine medizinische Beratung. Abhängig von Ihrer Krankenversicherung können auch Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen von Ihrem Arzt durchgeführt werden.
Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Therapieempfehlung ausspricht, kann er Ihnen hierfür ein Rezept ausstellen. Dieses Rezept ermöglicht es Ihnen, die verschriebene Medikation in der Apotheke zu erwerben.

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Rezepten, die von Ärzten und Ärztinnen ausgestellt werden können, um Patienten benötigte Medikamente oder Arzneimittel zu verschreiben. 

Diese Rezepte variieren in ihrer Gültigkeit, den Vorschriften und Einschränkungen, die sie für die Abgabe von Medikamenten mit sich bringen, und den Kosten, die Patienten selber tragen müssen. Auf den ersten Blick sind die Rezeptarten in ihrer Farbe unterscheidbar:

Rosa: Das Kassenrezept 

Blau: Das Privatrezept  

Grün: Das Empfehlungsrezept für nicht verschreibungspflichtige Medikamente  

Gelb: Das Rezept für Betäubungsmittel 

Weiß: Das T-Rezept für Medikamente mit den höchsten Sicherheitsvorkehrungen  

Dann gibt es noch weitere Verordnungen wie das Entlassrezept oder auch die Verordnungen von Sehhilfen.  

Als Patient sollten Sie sich immer gut über die verschriebenen Medikamente informieren und sich an die Dosierungsanweisungen Ihres Arztes halten. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich jederzeit an uns oder Ihre Apotheke wenden.